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Nach einzelnen Einvernahmen muss man die Strategie allenfalls nachjustieren, wenn es einzelne Beweisergebnisse gibt, die anders aussehen, als man erwartet hat, oder man selbst weitere Beweise auffindet.

Diese sind mir umgehend zuzusenden, damit sie berücksichtigt werden können. Ist das Verfahren erster Instanz geschlossen, wird es sehr schwierig, Beweise noch verwenden zu können.

Nach Erledigung aller Beweisanträge fällt der Richter das schriftliche Urteil (selten wird das Urteil mündlich verkündet). In diesem entscheidet er, ob die Ehe geschieden wird („der Klage stattgegeben wird“) und wie er das Verschulden an der Zerrüttung zuteilt. Es wird auch entschieden, ob und in welcher Höhe eine Partei der anderen Kostenersatz zu leisten hat. Der Kostenersatz richtet sich dabei nach RATG (Rechtsanwaltstarifgesetz). Gegen das Urteil steht binnen 4 Wochen ab Zustellung (an den Rechtsanwalt) das Rechtsmittel der Berufung an die nächste Instanz zu.

Die oben angeführten Schilderungen können eine Rechtsberatung nicht ersetzen. Die Schilderungen sind auf individuelle Situationen und Anliegen nicht zur Gänze übertragbar.