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Der Richter stellt die „Tatsachen“ anhand von Beweisen fest. Wichtig ist daher vor Einbringung der Klage zu überlegen, mit welchen Beweisen Sie Ihre Geschichte untermauern können.

Vielleicht haben Sie auch die Möglichkeit, Beweise zu beschaffen. Auch wenn die Gegenseite Beweise hat (oder haben könnte), die gegen Sie sprechen, sollten Sie diese möglichst schon vor Klagseinbringung mit mir besprechen. Realistisch kann ich das Prozessrisiko nur einschätzen, wenn ich auch berücksichtige, was gegen Ihren Standpunkt spricht.

Alle Beweise, soweit vorhanden, sollten mir spätestens vor der 1. Verhandlung genannt bzw. übergeben werden, damit sie rechtzeitig verwendet werden können.

Checkliste für Beweise:

Im Zivilprozess müssen die Parteien aktiv und kreativ sein. Die Parteien müssen dem Gericht (durch Beweisanträge) anbieten, aufgrund welcher Beweise das Gericht den gewünschten Sachverhalt feststellen soll. Folgende Beweise kommen bspw. infrage:

Parteienaussage:

Ihrer persönlichen Aussage kommt in Scheidungssachen große Bedeutung zu. Je besser Sie sich an die Ereignisse und an Details erinnern können, umso überzeugender können Sie aussagen. Damit Sie sich damit auseinandersetzen, macht es Sinn (auch nachträglich) ein „Tagebuch“ über den Verlauf der Ehe zu schreiben. Darin sollten Sie chronologisch und übersichtlich den Verlauf der Ehe, insbesondere aber die Eheverfehlungen darstellen.

Tipp: Wenn es Ihnen gelingt, das Tagebuch klar übersichtlich und reflektiert zusammenzufassen, dann sparen Sie Kosten!

Zeugen:

Wer hat wann was beobachtet? Die Information darüber benötige ich von Ihnen möglichst konkret und rechtzeitig vor der Verhandlung, damit das Vorbringen stimmt und ich weiß, wen ich was fragen kann.

Tipp: Zeugen erwarten manchmal gefragt zu werden, ob sie damit einverstanden sind, als Zeugen auszusagen. Zeugen müssen allerdings auch dann eine wahre Zeugenaussage erstatten, wenn sie nicht aussagen wollen.

Urkunden oder Auskunftssachen:

  • Briefe, E-Mails, Screenshots von SMS, WhatsApp-Nachrichten, Kopien von Informationen, die auf Facebook, Tinder oder in anderen sozialen Medien verbreitet werden
  • Aktenvermerke, Vereinbarungen, Zustimmungserklärungen, etc.
  • Tagebücher, Kalendereintragungen
  • Rechnungen, Kontoauszüge, Zahlungsbestätigungen bzw. Überweisungsbelege, Bilanzen, Steuererklärungen, Einkommensteuerbescheide
  • Bilder, Filme oder sonstige Beweise auf diversen Datenträgern
  • Befunde/Gutachten (bspw. Diagnose einer Körperverletzung, körperliche/seelische Auswirkungen (etwa von Psychoterror), Bestätigungen über Inanspruchnahme von Therapien)

Wir besprechen im Vorfeld, was Sie beweisen müssen und welche Urkunden relevant sein können. Insbesondere bei Video- oder Tonaufnahmen muss abgeklärt werden, ob bzw. wie das Material verwendet werden darf und kann.

Tipp: Sie sparen Arbeitszeit von mir und somit Ihr Geld, wenn Sie mir die relevanten Unterlagen chronologisch geordnet rechtzeitig übergeben. Und falls die Unterlagen umfassend sind, sollten diese entsprechend markiert sein. Auch wenn Sie eine Urkunde oder Informationen nicht besitzen, ist zu prüfen, ob die Vorlage oder Offenlegung von der anderen Partei erlangt (zum Beispiel mit Gerichtshilfe erzwungen) werden kann.

Ortsaugenschein:

Fallweise macht es Sinn, wenn sich der Richter vor Ort ein Bild einer Situation macht.

Sachverständige:

Manche Themen können nur mit Hilfe eines Sachverständigen bewiesen werden.

Allenfalls wird erörtert, wie Sie Beweise beschaffen können, wenn Sie diese noch nicht besitzen (Bsp.: durch einen Detektiv). Wenn Sie einen Detektiv etwa mit dem Nachweis des Außenverhältnisses beauftragen und dieser erfolgreich ist, können Sie die Kosten sowohl vom Ehepartner als unter Umständen auch von Dritten verlangen (wenn dieser von der aufrechten Ehe Kenntnis hatte).

Tipp: Man sollte sich bei der Sicherung von Beweisen nicht nur auf das Scheidungsverfahren, sondern auf andere mögliche Verfahren rechtzeitig vorbereiten. Es erleichtert das Verfahren, wenn Sie wissen, wie viel der andere Ehepartner verdient und welches Vermögen oder welche Schulden in aufrechter Ehe entstanden sind oder zurückbezahlt wurden. Ideal ist, wenn Sie eine detaillierte Aufstellung über das eheliche Vermögen und allfällige Vermögensveränderungen machen.

Auch wenn die strittige Scheidung ansteht, sollte man sich überlegen, wie man die Kinder aus der Schusslinie nimmt. Bei hochstrittigen Auseinandersetzungen („Rosenkrieg“) in der Ehescheidung drohen hocheskalierende Konflikte in Bezug auf die Kinder, möglicherweise auch der Kontaktabbruch eines Elternteils zu den Kindern. Rasche und klare Regelungen zur Aufrechterhaltung des regelmäßigen Kontaktes zu den Kindern und zur Zahlung des Unterhaltes für die Kinder können Konflikte auf dieser Ebene vermeiden.