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Vertragsrecht

Das Vertragsrecht regelt das Zustandekommen und die Wirkung von Verträgen. Ich betreue Sie bei der Vertragserrichtung und im Rahmen von Vertragsverhandlungen. Durch vorausschauende und präzise Vertragsgestaltung können viele Rechtsstreitigkeiten verhindert werden. Dabei ist auch meine Erfahrung aus Zivilprozessen entscheidend. Durch dieses Wissen können Verträge so erstellt werden, dass diese auch für den Fall der gerichtlichen Auseinandersetzung Bestand haben.

Beispielsweise:

  • Kaufvertrag
  • Schenkungsvertrag
  • Bestandvertrag (Mietvertrag, Pachtvertrag)
  • Wohnungseigentumsvertrag
  • Ehevertrag
  • Trennungsvereinbarung
  • Errichtung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Versicherungsvertrag

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