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Familienrecht

Das Familienrecht umfasst vor allem das Eherecht und das Kindschaftsrecht. Es regelt Rechte und Pflichten der Ehepartner, Gestaltungsmöglichkeiten der Ehe, bis zur Frage der vermögensrechtlichen und unterhaltsrechtlichen Auswirkungen der Ehe und welche Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern bestehen.

Wesentliche Bereiche des Familienrechtes:

 

  • Eheverträge und Trennungsvereinbarungen
  • Ehescheidung (einvernehmlich oder strittig)
  • Obsorge (alleinige Obsorge, gemeinsame Obsorge, Doppelresidenz-, Wechselmodell oder Nestmodell)
  • Kontaktrecht
  • Unterhalt (Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt, auch als Alimente bezeichnet)
  • Aufteilung des ehelichen Vermögens

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