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Collaborative Law zur selbstbestimmten Konfliktlösung

Collaborative Law (CL) ist ein Verfahren zur Lösung privatrechtlicher Streitigkeiten und dient der selbstbestimmten Konfliktlösung.

Collaborative Law unterstützt:

  • die Parteien dabei, nicht selbst die rechtlichen Auswirkungen möglicher Lösungen überprüfen zu müssen (etwa, welche Chancen habe ich, einen Unterhalt von einem Gericht zugesprochen zu bekommen?)
  • wenn ein Konflikt fair, wirtschaftlich und rechtlich geprüft gelöst werden soll
  • wenn die Parteien den Konflikt selbst lösen und sich dabei nicht dem Urteil eines dritten Außenstehenden unterwerfen möchten
  • wenn emotionale Konflikte eine gute sachliche Lösung erschweren
  • oder die Parteien ein ungleiches Verhandlungsgeschick oder ungleiche Erfahrung in Verhandlungsführung haben.

Bei Collaborative Law wählt eine der Konfliktparteien z.B. mich als ihre oder seine Rechtsanwältin. Die andere Konfliktpartei hat ihren eigenen Rechtsanwalt an ihrer Seite. Die Rechtsanwälte vereinbaren, dass sie die Parteien im gegenständlichen Konflikt nicht vor Gericht gegeneinander vertreten. Die Rechtsanwälte suchen gemeinsam mit den Klienten nach Lösungen, die für beide Parteien passen. Der Grundgedanke ist, dass die Parteien fair und respektvoll miteinander umgehen und einen angemessenen Ausgleich suchen.

Unterstützt werden die Parteien bei Bedarf durch:

 

  • Psychotherapeuten (bei der Lösung emotionaler Konflikte)
  • Steuerberater (z.B. zur Feststellung eines unterhaltsrelevanten Einkommens)
  • Kindercoaches (damit die betroffenen Kinder unbeschwert sagen, was sie brauchen)