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Die Klage wird bei Gericht eingebracht. Das Gericht stellt im Zuge des Verfahrensablaufs die Klage der beklagten Partei meist gleichzeitig mit einer Ladung zu. Zwischen Einbringung der Klage und Ladungstermin liegt regelmäßig ein Zeitraum von ca 6 bis 8 Wochen.

Wenn die beklagte Partei sich zur Abwehr der Klage entscheidet, wird sie ebenfalls ihre Sicht schildern und ihre Beweise anbieten und auch formale Einwände bedenken, wie etwa, ob der Anspruch verfristet ist. Wenn die beklagte Partei durch einen Anwalt vertreten ist, wird sie einen vorbereitenden Schriftsatz einbringen. Im Anschluss ist zu entscheiden, ob es Sinn macht, darauf schriftlich (mit einem „Schriftsatz“) zu reagieren, damit sich der Richter ein gutes Bild machen kann.

Vor allem die erste Verhandlung bei Gericht dient dazu abzuklären, ob eine einvernehmliche Lösung möglich ist. Manchmal sind dazu auch mehrere Verhandlungstermine erforderlich. Damit ein Vergleich bei Gericht zu fairen Konditionen für Sie abgeschlossen werden kann, sollte als Vorbereitung auf die Verhandlung genau überlegt werden, welcher Vergleich für Sie gut passt.

Erst wenn klar ist, dass (derzeit) kein Vergleich abgeschlossen werden kann, wird inhaltlich verhandelt.

Zu diesem Zweck wird zunächst geklärt, welche Beweise der Richter zu welchen Themen in welcher Reihenfolge aufnehmen wird. Die Einvernahmen der Parteien und der Zeugen finden meist in einer weiteren Verhandlung statt.