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Vielfach werden Darstellungen in Konfliktsituationen von den Betroffenen stark mit emotionalen Erlebnissen verknüpft, die für die rechtliche Beurteilung nicht relevant sind. Eine Lehre aus Kommunikationsseminaren ist: Nur mit einem geringen Anteil überzeugt man mit dem gesprochenen Wort. Viel überzeugender ist, wem es gelingt, den Richter emotional zu überzeugen. Rechtsschutzsuchende „jammern“ Richter regelmäßig an und erwarten, dass der Richter aus Mitleid helfen möge. Tatsächlich bewirkt das Anjammern häufig, dass der Richter dadurch bloß „genervt“ wird. Deshalb geht es darum, jene Emotion herauszufiltern, die Ihr Anliegen wirklich unterstützt und diese zu verwenden. Entscheidend ist auch, wie die Information präsentiert wird, damit die wesentliche Information gut ankommt.