Wie können Sie Ihr Anliegen durchsetzen? Die Strategie für die nächsten eigenen Schachzüge und jene des Gegners sollten durchdacht werden.
Dazu zählen auch Fragen, etwa wann ich bei welchem Gericht klage, ob ich ausziehen darf, oder ob ich zuerst die gesonderte Wohnungnahme bei Gericht bewilligen lassen sollte, ob ich gleichzeitig eine weitere Klage und/oder einen Antrag auf einstweilige Verfügung einbringen sollte, um meinen Anspruch abzusichern oder durchzusetzen, sowie welche Beweise ich zuvor noch beischaffen sollte.
Wenn etwa der Ehemann droht, die Ehewohnung, in der Sie mit den Kindern wohnen, zu verkaufen, macht es Sinn, sofort einen Antrag auf einstweilige Verfügung einzubringen, damit die Ehewohnung nicht verkauft werden kann. Sonst bekommen Sie irgendwann ein Urteil, mit dem Sie vielleicht nichts anfangen können.
Wichtig ist auch die Überlegung, ob Sie Ihr Anliegen auch außergerichtlich durchsetzen können oder dieser Weg erfolglos versucht wurde oder aussichtslos ist. Regelmäßig wird mit einer Scheidungsklage dennoch eine einvernehmliche Ehescheidung bezweckt. Deshalb ist abzuschätzen, wie realistisch die einvernehmliche Scheidung zu vernünftigen Konditionen durchgesetzt werden kann. In dem Fall werden wir in der Scheidungsklage vielleicht nicht alle Verfehlungen der beklagten Partei darlegen, um diese damit nicht dazu zu bewegen, sich rechtfertigen und damit den Konflikt vor Gericht austragen zu wollen.