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Was ist bei Ihrer Einvernahme und bei der Einvernahme von Zeugen wichtig?

Wenn Sie mit Ihrem Anliegen vor Gericht durchdringen wollen, geht es in vielen Fällen darum, den Richter von der eigenen Darstellung bei der Einvernahme zu überzeugen. Deshalb beschäftige ich mich intensiv mit dieser Übersetzung, also mit dem, „wie“ Sie Ihren Sachverhalt glaubhaft schildern können.

Gut kommt an

  • Antworten auf die gestellten Fragen zu geben statt „um den Brei herumreden“
  • gut erinnert und vorbereitet zu einer Verhandlung zu gehen und sich schon im Vorfeld mit möglichen Fragen auseinanderzusetzen
  • darauf vorbereitet sein, dass der gegnerische Rechtsanwalt bemüht sein wird, in den eigenen wunden Punkten „nachzubohren“, damit er den von ihm geschilderten Sachverhalt nachweisen kann.

Wenn Sie gut vorbereitet sind, fallen Ihnen die Details des Sachverhaltes eher geordnet und damit überzeugender ein, als wenn Sie über die Themen, um die es geht (die sich vielleicht vor Jahren ereignet haben und/oder mit Emotionen behaftet sind) erstmals bei Gericht im Detail nachdenken.

Erst wenn der Richter keine Fragen mehr hat, können die Rechtsanwälte Fragen an Parteien/Zeugen richten. Damit ich sinnvoll fragen kann, ist es wichtig, dass Sie mir rechtzeitig die wesentlichen Fakten sagen. Diese brauche ich, um Sie selbst, die Zeugen bzw. die Gegenpartei befragen zu können. Wenn etwa der Gegner behauptet, er sei am 05.12.2012 aus der Wohnung ausgezogen, Ihnen aber ein E-Mail geschrieben hat, worin er am 01.05.2012 erklärt, er sei ausgezogen, ist die Befragung wirkungsvoller, wenn ich dieses E-Mail vorher in der Hand habe.

Über jede Verhandlung wird vom Gericht ein Protokoll verfasst. Wichtig ist, dass der Richter die (insbesondere für Sie positiven) Aussagen im Wesentlichen richtig und vollständig protokolliert. Das Protokoll wird den Parteienvertretern zugesendet.

Anhand dieser Protokolle, aber auch der ausgetauschten Schriftsätze sowie der angebotenen Beweise bereitet man sich auf die weiteren Verhandlungstermine vor. Die Protokolle verwendet der Richter als Basis für sein Urteil.